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Änderungen Au-Pair-Programm in Deutschland

Änderungen im Au-Pair-Programm für Deutschland

Judith Liehr·08. August 2013

Bereits im Koalitionsvertrag unserer derzeitigen Bundesregierung wurde im Jahr 2009 festgelegt, dass Au-Pair-Beschäftigungen in Deutschland attraktiver zu gestalten seien.

Seit Juli dieses Jahres wurden nun einige Änderungen umgesetzt:

  • Bisher lag die Altersgrenze für Au-Pairs bei 25 Jahren, diese durfte bei Beantragung des Aufenthaltstitels noch nicht erreicht sein. Nun dürfen Au-Pairs, die nach Deutschland reisen möchten, bis zu 27 Jahren alt sein – das ist konform mit bestehenden Regelungen in anderen Ländern der Europäischen Union.

  • Gastfamilien mussten bislang Deutsch als Muttersprache nachweisen, bzw. ein erwachsenes Familienmitglied die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Seit Juli ist es nun ausreichend, dass Deutsch als Familiensprache gesprochen wird.

  • Ein weiterer Kritikpunkt des Au-Pair-Programmes in Deutschland war stets das Taschengeld, welches bei € 260/Monat liegt – dazu sollte man wissen, dass in vielen anderen Ländern deutlich mehr gezahlt wird. Die Höhe des Taschengeldes wurde nicht geändert – allerdings müssen sich Gastfamilien seit Juli dieses Jahres zusätzlich mit € 50/Monat an den Kosten für Sprachkurse für ihre Au-Pairs beteiligen.

  • Ein weiterer Pluspunkt ist sicherlich auch die Vereinfachung des Prüfungsverfahrens für Visumserteilungen. So entfällt nach der entsprechenden Änderung der Aufenthaltsverordnung die Zustimmungspflicht der zuständigen Ausländerbehörden. Diese soll zukünftig nur noch einbezogen werden, wenn offensichtliche Zweifel an der Bonität der Gasteltern und damit auch der Lebensunterhaltssicherung des Au-Pairs bestehen, oder aber sich die Bewerber schon einmal in Deutschland aufgehalten haben. Im Normalfall stimmt nun nur noch die Arbeitsverwaltung dem Visaantrag zu, sodass die Laufzeit dieser Verfahren in Zukunft deutlich kürzer sein wird.

All dies sind Schritte in die richtige Richtung und wird sicherlich auch von allen Au-Pair-Dachorganisationen begrüßt, die sich u.a. für die Umsetzung dieser Punkte einsetzten. Allerdings sollten die Rahmenbedingungen für dieses älteste und bewährteste Jugendmobilitätsprogramm weiter verbessert werden.

Ganz wesentliche Ziele wurden allerdings bislang leider nicht umgesetzt:

  • Da ist zum einen die Anerkennung des Au-Pair-Programms als ein Angebot der interkulturellen Jugendbildung und Jugendmobilität, denn es handelt sich hier in der Tat nicht um ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem Erwerbstätigkeit und Verdienst im Vordergrund stehen. Vielmehr dient dieser Aufenthalt der persönlichen und beruflichen Orientierung und er bietet die Möglichkeit des interkulturellen Austausches, womit er einen wichtigen Beitrag zur Völkerverständigung leistet.

  • Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Schutz von Au-Pairs und Gastfamilien und die Vermeidung von Ausbeutung und Missbrauch, welcher durch eine Wiedereinführung der Agenturenpflicht und damit einhergehenden, handlungsleitenden Standards für diese Au-Pair-Organisationen erreicht werden würde. Hier geht es nicht nur um Information, Vorbereitung und Begleitung bzw. Mentoring eines solchen Aufenthaltes, sondern auch um ein Screening sowohl der Au-Pairs, als auch der Gastfamilien. Es sollten weiterhin begleitende Bildungsangebote eingeführt werden, auf denen Au-Pairs später ihre berufliche Weiterentwicklung im Heimatland aufbauen können.

Es gibt also nach wie vor viel zu tun und ich bin gespannt, ob und was in der kommenden Legislaturperiode auf nationaler, aber auch auf europäischer Ebene, umgesetzt werden kann!

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