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Soziale Medien und Datenschutz Kulturaustauschprogramme

Soziale Medien und Datenschutz bei Kulturaustauschprogrammen

Gabriel Boudreau·19. April 2018

Was kann und darf man veröffentlichen?

Das Thema Datenschutz taucht bei uns natürlich immer wieder auf – sei es, dass Gastfamilien nachfragen, ob und wo sie es festhalten können, dass sie nicht möchten, dass ihr zukünftiges Au-Pair Bilder von ihnen und/oder ihren Kindern beispielsweise bei Facebook veröffentlicht, oder auch weil Au-Pairs, die von hier aus ins Ausland gehen, mit solchen Aufnahmen zu sorglos umgehen.

Es ist über soziale Medien wie Facebook, Instagram oder Twitter, oder auch über das Schreiben eines Blogs natürlich recht einfach, Familie und Freunde am Leben im Ausland teilhaben zu lassen und über alle Abenteuer, die man erlebt, zu berichten. Eben weil es so einfach ist und von vielen Menschen tagtäglich genutzt wird, macht man sich zuweilen auch nicht allzu viele Gedanken darüber. Sofern es sich aber um einen öffentlichen Blog handelt, oder auch wenn Sie Ihr Instagram-Konto nicht auf privat eingestellt haben, steht all das am Ende nicht nur von einem bestimmten Personenkreis zur Verfügung, sondern eben öffentlich. Das ist teilweise durchaus gewollt und auch sehr schön, aber Sie sollten generell stets bedenken, dass nicht jeder Mensch es schätzt, wenn sein Name oder Bilder über das Internet verbreitet werden. Sie sollten daher, sofern Sie Bilder von anderen Menschen veröffentlichen möchten, immer nachfragen, ob dies gestattet ist. Damit ersparen Sie sich auf der einen Seite etwaige Schwierigkeiten, für den Fall, dass dies nicht gewünscht wird. Auf der anderen Seite hingegen gibt es aber durchaus auch Menschen, die damit kein Problem haben, oder Gastfamilien, die einen schönen Blog durchaus unterstützen und sich darüber freuen, wenn Sie ihn mit ihnen teilen. Ebenso wie ein solcher Blog auch Menschen, die selbst planen ins Ausland zu gehen, natürlich eine tolle Quelle für authentische Informationen bietet.

Es ist natürlich so, dass die Datenschutzrichtlinien von Land zu Land verschiedenen sind. In Deutschland ist es nach wie vor so, dass jede/r das Recht am eigenen Bild hat – d.h. unsere ausländischen Au-Pairs dürfen prinzipiell keine Bilder der Gastfamilie ohne deren ausdrückliche Einwilligung veröffentlichen. Darauf weisen wir in unseren mehrsprachigen Merkblättern nach Einreise nachdrücklich hin. Ebenso gilt für unsere Freiwilligen im Ausland, die in Einrichtungen mit Kindern arbeiten, dass, zum Schutze der Kinder, keine Bilder aus den Einrichtungen veröffentlicht werden dürfen. Darauf wird natürlich auch während der Orientierung vor Ort nochmals hingewiesen.

Bilder aus Schulen, in denen Sie beispielsweise als Sprachtutor in Italien oder als Freiwillige(r) in Tansania unterrichten, sind ebenso tabu, wie Fotos Ihrer Arbeitsstätte im Rahmen eines Work & Travel-Programms, es sei denn, Ihr Arbeitgeber hat dies ausdrücklich gestattet.

Generell gilt: lieber einmal zu viel nachfragen! Man sollte dabei nicht nur die rechtliche Seite kennen, sondern sich auch über die Gepflogenheiten vor Ort informieren.

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